AGB
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Services4Business GbR, Kirchgasse 8, 74653 Künzelsau (im Folgenden S4B). Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn S4B diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Diese AGB gelten auch bei Vertragsabschluss per E-Mail, durch elektronische Datenübertragung oder andere schriftliche Kommunikationswege.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Services4Business GbR (S4B) sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit dem vom Auftraggeber gegengezeichneten S4B-Angebot zustande. Zur Klarheit kann anschließend von S4B eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übersandt werden. Der Vertragstext, bestehend aus diesen AGB und dem individuellen Einzelangebot, wird von S4B archiviert und kann auf Verlangen des Kunden erneut übermittelt werden.
Ein gesonderter Dienstleistungsvertrag ist nicht erforderlich, da das unterzeichnete Angebot alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält.
3. Leistungsumfang
Vertragsgegenstand sind die im Angebot bezeichneten Leistungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das vom Auftraggeber gegengezeichnete Angebot wird im Folgenden als Vertrag bezeichnet. Leistungen erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Aufgabengebietes und/oder der Vorgehensweise bedürfen der Schriftform.
Das Angebot stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Die S4B erbringt Leistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatergesetzes. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Bestandteil der Leistungen von Services4Business GbR (S4B).
Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, einen Steuerberater für die Erstellung von Steuererklärungen und den Jahresabschluss hinzuzuziehen. Alternativ kann der Kunde diese Aufgaben eigenständig übernehmen.
4. Pflichten des Auftragnehmers
- S4B und dessen Mitarbeiter verpflichten sich gegenüber dem Kunden, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alle Vorgänge, die während der Ausübung der Tätigkeit bekannt werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
- S4B erledigt alle anfallenden Aufgaben im Rahmen des vereinbarten Vertrages für den Kunden.
- S4B übernimmt keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
5. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben durch Services4Business GbR (S4B) erforderlich ist. Insbesondere hat er S4B unaufgefordert und unverzüglich alle für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben/vorzulegen, dass S4B eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sein können. Vom Auftraggeber bereitgestellte Datenträger müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein.
- Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nach, so trägt der Auftraggeber sämtliche daraus entstehenden Folgen selbst. Für nicht erbrachte, vorenthaltene oder nicht weitergegebene Daten, Informationen, Unterlagen oder Termine, die für die vertraglich vereinbarte Leistung wichtig sind, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung.
- Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, ist S4B berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist die Fortsetzung des Vertrages abgelehnt wird. Nach Ablauf der Frist ist S4B berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von S4B auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens – auch dann, wenn S4B von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse von S4B gegenüber Dritten zu verwenden. Dies gilt nicht, soweit sich aus dem Vertragsgegenstand eine Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt oder S4B der Weitergabe schriftlich zustimmt.
- Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Onboardings sicher, dass der Steuerberater des Auftraggebers oder der Auftraggebers selbst S4B die folgenden Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt:
- Sämtliche Buchungsdaten des aktuellen und des Vorjahres, die bereits erstellt wurden, spätestens 14 Tage nach Onboarding Termin 1.
- Alle Buchungsdaten der noch nicht erstellten Monate unmittelbar nach deren Fertigstellung, jedoch spätestens 14 Tage vor der gesetzlichen Abgabefrist des jeweiligen Monats.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Daten in einem vereinbarten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. Verzögerungen oder Probleme bei der Bereitstellung dieser Daten liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
e.) Für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
6. Mitwirkung Dritter
S4B ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen stellt S4B sicher, dass diese sich zur Verschwiegenheit gemäß Ziffer 4 a) verpflichten.
7. Haftung
- S4B haftet nicht für Sach- und Personenschäden. Für Vermögensschäden haftet S4B nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung besteht ausschließlich für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Mitarbeiter von S4B zu vertreten haben. S4B haftet nicht für Schäden, die bei einer Prüfung der Abrechnungen unmittelbar bei Erhalt durch den Auftraggeber und sofortiger Mitteilung an S4B hätten vermieden werden können. Haftungsansprüche verjähren ein Jahr nach der sie begründenden Pflichtverletzung. S4B haftet nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit S4B haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von S4B beschränkt.
- S4B haftet nicht für Schäden, soweit deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen des Auftraggebers – insbesondere Kontrolle, Archivierung und Datensicherung – hätte verhindert werden können.
8. Mängelansprüche
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber unterstützt Services4Business GbR (S4B) bei der Lokalisierung eines Mangels durch die Bereitstellung von Fehlerbeschreibungen, Unterlagen und Datenbeständen sowie auf andere geeignete Weise.
- Der Auftraggeber kann bei einer mangelhaften Leistung zunächst nur die Beseiti-gung des Mangels verlangen (Nacherfüllung). S4B kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung.
- Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber Schadenersatz maximal in Höhe der für die einzelne mangelhafte Leistung vereinbarten Vergütung verlangen.
- Jeder Mängelanzeige ist ein genauer, nachvollziehbarer Fehlerbericht beizulegen.
- Für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt die Verjährungsfrist, wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr.
- Schadenersatzansprüche, insbesondere auch für Mängelfolgeschäden, können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Mitarbeiter von S4B herbeigeführt wird und die Kausalität nachgewiesen werden kann. Diese Regelung gilt entsprechend für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsabschluss.
- Für Aufwendungen, die S4B durch die Geltendmachung unbegründeter Mängelansprüche entstehen, ist S4B berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
9. Aufbewahrungspflicht, Transport
Nach der Beendigung des Auftrags übermittelt Services4Business GbR (S4B) sämtliche Unterlagen und Dokumente, die von S4B im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhalten wurden, an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ab diesem Zeitpunkt verantwortlich, die Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (z. B. §§ 147 AO, 257 HGB) aufzubewahren. S4B behält sich das Recht vor, Kopien der Unterlagen ausschließlich zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
10. Lieferungen
- Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, z. B. per Post, durch persönliche Überbringung oder über elektronische Datenübertragung.
- Services4Business GbR (S4B) haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten/Unterlagen. Verlust, Zerstörung oder Verfälschung der Daten/Unterlagen liegt im alleinigen Risiko des Auftraggebers, es sei denn, der Schaden ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von S4B zurückzuführen.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten des Versands.
11. Honorar und Kosten
- Für den Buchhaltungsservice berechnet Services4Business GbR (S4B) eine Onboarding Pauschale sowie für die laufende Verbuchung eine Grundpauschale und einen zusätzlichen Betrag pro verarbeiteten Beleg. Die Höhe der Vergütung basiert auf einem Angebot, das auf der vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Anzahl an Belegen kalkuliert wird.
- Zahlungsmodalitäten für Buchhaltungsservices:
Der Kunde kann zwischen einer Jahresvorauszahlung oder einer monatlichen Vorauszahlung wählen. Die Vorauszahlung erfolgt auf Grundlage der im Angebot kalkulierten Anzahl der Belege.
- Finale Abrechnung für Buchhaltungsservices:
Am Ende eines jeden Vertragsjahres erfolgt eine finale Abrechnung basierend auf der tatsächlichen Anzahl der verarbeiteten Belege.
- Anpassung bei Mehrbelastung (Buchhaltungsservices):
Falls die tatsächliche Anzahl der verarbeiteten Belege die im Angebot kalkulierte Anzahl um mehr als 25 % übersteigt, behält sich S4B das Recht vor, die Vorauszahlung unterjährig anzupassen. In einem solchen Fall stellt S4B dem Kunden eine Nachforderung in Rechnung, die die zusätzliche Belastung für die restlichen Monate des Vertragsjahres berücksichtigt.
- Vergütung für Beratungs- und Zusatzleistungen:
Separate Beratungsleistungen oder andere Dienstleistungen, die nicht Teil des Buchhaltungsservices sind, werden individuell vereinbart und nach individueller Vereinbarung abgerechnet.
- Beratungsleistungen können nach Stundensätzen oder als Projektpauschale in Rechnung gestellt werden.
- Zusätzliche Dienstleistungen werden nach den im Angebot genannten Konditionen berechnet.
- Umsatzsteuer:
Die Honorarsätze und sonstigen in Rechnung gestellten Beträge (z. B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Zusatzvereinbarungen:
Leistungen, die über den im Angebot kalkulierten Umfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
12. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers
Services4Business GbR (S4B) kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und Handakten verweigern, bis S4B wegen ihrer Gebühren und Auslagen vollständig befriedigt ist.
13. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
- Die Kündigung ist nur zum Ende eines Vertragsjahres möglich und bedarf der Schriftform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
- Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung eines Auftrags, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
- Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, sobald dieser mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Raten in Verzug ist.
- Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, so behält Services4Business GbR (S4B) den Anspruch auf die gesamte Vergütung des laufenden Vertragsjahres, wenn weitere Arbeiten bereits beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen sind. S4B muss sich jedoch anrechnen lassen, was infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart wird.
Erfolgt die Kündigung aus einem Grund, den S4B zu vertreten hat, steht S4B nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die aufgrund dieses Vertragsverhältnisses entstanden sind.
14. Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Vergütungen inner-halb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist eine Bruttovergütung.
- Bei über das normale Maß an Aufwand und Zeit hinausgehenden Dienstleistungen ist Services4Business GbR (S4B) berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
15. Störungen, Verzug und höhere Gewalt
- Services4Business GbR (S4B) übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die auf Grund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes und/oder Handlungen Dritter entstehen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von S4B nachgewiesen wird.
- Gerät S4B mit der Erbringung der vereinbarten Leistung in Verzug, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt und/oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände gemäß Ziffer 15 c vorliegt, ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer S4B gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten. Ein nicht erheblicher Verzug von S4B berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Für die Schadensersatzhaftung gilt Ziffer 9. Ansprüche wegen verspäteter Leistung beschränken sich, wenn der Verzug auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der Auftraggeber muss glaubhaft machen, dass ihm durch den Verzug ein Schaden entstanden ist. Eine weitergehende Haftung im Fall des Verzuges übernimmt S4B – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung oder Abnahme befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
Der betroffene Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt informieren und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu begrenzen. Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt höherer Gewalt in regelmäßigen Abständen abstimmen, um die Auswirkungen und mögliche Lösungen zu bewerten. Falls keine Einigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erzielt wird, ist jeder Vertragspartner berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten. Das Recht jedes Vertragspartners, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
16. Datenschutz
Die Datenverarbeitungsprogramme von Services4Business GbR (S4B) werden entsprechend dem Stand der Technik vor Schadsoftware wie Viren geschützt. Ein absoluter Schutz kann aus heutiger Sicht und nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden. S4B bemüht sich jedoch, die überlassenen Daten vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
17. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz von Services4Business GbR (S4B), sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.